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Notdienst - Neuregelung durch die GOT ab Februar 2020

Mit dieser vom deutschen Bundesrat verabschiedeten Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte gibt es gesetzlich vorgeschriebene Regelungen bei den Preisen und der Definition des Notdienstes. Damit sollen die Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des 24-Stunden Notfalldienstes abgemildert werden, die sich aus den gültigen Arbeitszeitgesetzen und den Personalbedürfnissen ergeben.

Unsere regulären Sprechstunden- und Hausbesuchszeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie unseren tierärztlichen Notdienst unter der Kliniknummer 08106 – 20 966 jederzeit.

 

Wir berechnen ab sofort Montag bis Freitag von 19.00 Uhr abends bis 08.00 Uhr morgens eine Notdienstgebühr von 50 € pro Besuch in Ihrem Stall. Ausgenommen sind selbstverständlich von uns selbst auf die Abendstunden oder am Wochenende gelegte Termine. Am Wochenende gilt von Freitagabend 19.00 Uhr bis Montagmorgen 08.00 Uhr die Notdienstgebühr.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen hierzu auch persönlich oder telefonisch.

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